Vergütung

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist seit dem 01.07.2004 geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, berechnet sich die Vergütung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).

 

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des RVG ist auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung möglich. Im Bereich der Vergütungsvereinbarung biete ich Ihnen die Abrechung nach Pauschal- oder Zeitvergütung an. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen staatliche Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, die Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Tragung der eigenen Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und Auslagenvorschüsse für Zeugen und Sachverständige befreit.